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Bildungssuppe - Aktionstag am 18. Oktober

Die finanzielle Situation der Universitäten und Studierenden verschlechtert sich von Jahr zu Jahr. Versprochen wird Universitäten vieles, gehalten wenig. Studierende müssen Kürzungen (wie die Familienbeihilfe) in Kauf nehmen und finden suboptimale Studienbedingungen vor.
In der Studierendensozialerhebung ist nachzulesen, dass 2 von 3 Studierenden unter der Armutsgrenze von 951 Euro im Monat leben. Trotzdem werden weiterhin Studiengebühren diskutiert, die die finanzielle Situation für Studierende nochmals verschärfen.

Finanziell stehen auch die Universitäten mit dem Rücken zur Wand: Statt die steigenden Studierendenzahlen als positives Interesse an der Bildung reflektieren zu können, müssen sie weiterhin mit begrenzten Budgetmitteln die Lehre und Forschung bestreiten. Mangelndes Personal, überfüllte Hörsäle, Knock-Out-Prüfungen und ein Abrutschen der Forschung in die Mittelmäßigkeit sind die Folgen.

Die ÖH Uni Graz lädt daher zur Bildungssuppenküche am 18. Oktober 2011, zwischen 11 und 14 Uhr vor dem Hauptgebäude der Uni Graz.

Diskutiere mit uns über alternative Finanzierungsmodelle, informiere dich über Situation der Studierenden in Österreich und löffle eine Suppe aus - diesesmal aber keine dünne Bildungssuppe.

Beratungstelefon der ÖH Uni Graz für Inskriptionsprobleme

Beratungstelefon für Inskribtionsprobleme:  (© )
Aufgrund gehäufter Probleme bei der Inskription – zurückzuführen auf eine fehlerhafte Voranmeldungsphase – hat die ÖH Uni Graz ein Beratungstelefon eingerichtet.  Unter der Telefonnummer 0676 / 897 519 324 oder der E-Mail-Adresse bipol@oehunigraz.at steht dir das Referat für Bildung und Politik zur Verfügung.
Wenn du dich beispielsweise aufgrund von Voranmeldungsfehlern nicht inskribieren kannst, melde dich bei uns. Wir versuchen, die Problemfälle zu sammeln und gemeinsam eine Lösung finden.

Voranmeldung: Letzte Chance ... fast vorbei!

Erstmals müssen sich Studierende vor der Inskription voranmelden. Die Sinnhaftigkeit dieses rein bürokratischen Aktes wird von vielen in Frage gestellt, jedoch ist dies zwingend erforderlich, damit du inskribieren kannst. Die Voranmeldung ist bis spätestens 31. August zu erledigen: http://www.uni-graz.at/vorerfassung
Man kann sich zu beliebig vielen Studien voranmelden - solltet du daher noch unschlüssig bei deiner Studienwahl sein, melde dich einfach zu mehreren vor an. Es hat keine Konsequenzen, wenn du dich für ein Studium voranmeldest und dieses dann nicht inskribierst. Die ÖH-Beratung zur Voranmeldung findet bis 26. August von 9-12 Uhr neben der Studien- und Prüfungsabteilung statt.

Personen, die zum ersten Mal an der Uni Graz inskribieren bzw. früher an der Uni Graz studiert haben und jetzt wiedereinsteigen, melden sich im Rahmen der Vorerfassung für die neuen Studien an. Aktive Studierende der Uni Graz können die verpflichtende Voranmeldung über UniGrazOnline erledigen.

Fassungslosigkeit gegenüber den Anschlägen von Norwegen

Die ÖH Uni Graz zeigt sich erschüttert über den rechtsextremen Terroranschlag in Norwegen, bei dem über 90 Menschen - größtenteils Jugendliche - ermordet wurden.
Wiewohl es die Tat eines Verwirrten sein mag: Dies zeigt, dass es bei Hetze und Ausgrenzung nicht nur bei Worten bleibt, sondern diese den Boden für Gewalttaten bereiten. Eine tolerante und aufgeklärte Gesellschaft darf keinesfalls akzeptieren, dass durch Hassreden ein Klima entsteht, das zu solchen Verbrechen ermutigt.

Der Anschlag darf auch nicht als Anlass dienen um Bürgerinnen- und Bürgerrechte zugunsten einer vermeintlichen Sicherheit weiter einzuschränken. Nur eine freie und aufgeklärte Gesellschaft kann langfristig solchen Verbrechen entgegen wirken.

Neuerungen bei Studienförderung und Familienbeihilfe

Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurde eine Reihe von Änderungen be-schlossen, welche die Familienbeihilfe, Studienbeihilfe und die studentische Selbstversicherung betreffen. Die Neuregelungen treten mit 1.7.2011 in Kraft.
(1) Familienbeihilfe

Altersgrenze:
Studierende erhalten grundsätzlich nur mehr bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe. In bestimmten Fällen verlängert sich die Bezugsdauer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres:
• wenn zum Zeitpunkt des 24. Geburtstags der Präsenz- oder Zivildienst geleistet wird oder davor geleistet wurde
• Geburt vor Vollendung des 24. Lebensjahres oder Schwangerschaft zum Zeitpunkt des 24. Geburtstags
• wenn vor Vollendung des 25. Lebensjahres eine freiwillige praktische Hilfstä-tigkeit bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege im Inland ausgeübt wird. Es muss sich dabei um eine vertraglich geregelte Vollzeittätigkeit ähnlich des Zivil- oder Präsenzdienstes handeln (z.B. das freiwillige soziale Jahr).
• wenn eine erhebliche Behinderung vorliegt
• wenn ein Diplomstudium vorliegt, dessen gesetzliche Studiendauer mindes-tens 10 Semester beträgt (z.B. Medizin, Psychologie), das Studium spätestens im Jahr des 19. Geburtstags begonnen wird und die gesetzliche Studiendauer noch nicht überschritten wurde.

Zuverdienst:
Die Zuverdienstgrenze wurde von bisher 9.000 EUR auf 10.000 EUR jährlich angehoben.

Entfall der doppelten Familienbeihilfe:
Die Auszahlung der doppelten Familienbei-hilfe im September wurde für Studierende gestrichen.

Entfall der Familienbeihilfe für Arbeitssuchende:
Bisher erhielten Arbeitssuchen-de, die weder Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz erhielten, noch in einer Berufsausbildung waren, bis zum vollendeten 21. Lebensjahr die Familienbeihilfe weiter ausbezahlt. Diese Bestimmung, von welcher u. U. auch StudienabbrecherInnen erfasst wären, entfällt durch die Neuregelung zur Gänze.


(2) Studienbeihilfe


Kompensation des Entfalls der Familienbeihilfe:
Der Wegfall der Familienbeihilfe wird für StudienbeihilfenbezieherInnen kompensiert. Sie erhalten Anfang Juli auto-matisch einen neuen Bescheid über die Zuerkennung einer erhöhten Studienbeihilfe. Ein neuer Antrag oder ein Abänderungsantrag ist nicht notwendig.

Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners/der Ehepartnerin:

Bei der Bemessung der Studienbeihilfe verheirateter Studierender wirkt sich das Einkommen des Ehepartners/der Ehepartnerin nunmehr erst ab 8.000 EUR jährlich aus. Demnach beträgt die zumutbare Unterhaltsleistung des Ehegatten/der Ehegattin 30 % jenes Betrages, der 8.000 EUR übersteigt. Bisher wurden Kürzungen bereits ab einem Ehegatteneinkommen in Höhe von 3.707 EUR vorgenommen.

Zuverdienst:
Studierende dürfen jährlich Einkünfte in Höhe von 8.000 EUR erzielen, ohne dass dadurch die Studienbeihilfe gekürzt wird. Neu ist, dass nunmehr bei Bezugszeiträumen, die weniger als ein Jahr umfassen, der Höchstbetrag der studentischen Einkünfte aliquotiert wird. De facto bedeutet das die Festlegung einer monatlichen Zuverdienstgrenze in Höhe von 667 EUR. Bisher galt die Zuverdienstgrenze unabhängig von der tatsächlichen Bezugsdauer innerhalb eines Jahres.

Entfall der Rückzahlungsverpflichtung:

Die bisher bei verspäteter Vorlage des (rechtzeitig erbrachten) Studienerfolgs entstandene Rückzahlungsverpflichtung entfällt zur Gänze. Ebenfalls wird von der Rückzahlungsverpflichtung abgesehen, wenn der Mindeststudien¬erfolg (das sind 7 SWS bzw. 15 ECTS) nach zwei Semestern zwar nicht erbracht werden kann, jedoch bis zum Ende des 5. Semesters der volle Studiennachweis (das sind 14 SWS bzw. 30 ECTS) vorgelegt wird.


(3) Krankenversicherung


Mitversicherung mit den Eltern:

Die Mitversicherung Studierender mit den Eltern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bleibt weiterhin aufrecht. Mit dem Entfall der Familienbeihilfe ab dem 24. bzw. 25. Lebensjahr können die Versicherungsträger das Vorliegen eines aufrechten Studiums jedoch nicht mehr automatisch überprüfen, weshalb zu Beginn jedes Semesters das aktuelle Studienbuchblatt sowie eine Inskriptionsbestätigung vorzulegen sind, um die Mitversicherung weiterhin zu gewährleisten.

Studentische Selbstversicherung:


Durch den Wegfall der Förderung durch das BMWF erhöht sich der monatliche Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung auf 49,85 EUR.

afb_logo:  (© afb)

Österreich ist Ei...

... und die ÖH Uni Graz ist dabei!

Wie viele Sportinteressierte den Medien vielleicht entnommen haben, findet die diesjährige American Football Weltmeisterschaft in Innsbruck, Wien und in Graz statt. Natürlich darf die ÖH der Uni Graz bei einer solchen Veranstaltung nicht fehlen, das dachte sich auch der Österreichische American Football Verband und somit war die Kooperation perfekt.
Nun wird sich einigen von euch die Frage stellen, was nun die Studierenden davon haben…. Einiges!

Es wird in den Wochen nach den Osterferien einige Gewinnspiele geben wo ihr euer Ticket für dieses Großereignis gewinnen könnt.  Die erste Möglichkeit wird es beim ÖH/HTU Fußballturnier am 14.Mai am Rosenhain  geben (Anmeldung ab jetzt im Sekretariat der ÖH Uni Graz). Über weitere Gewinnspiele werden wir euch natürlich selbstverständlich am Laufenden halten. Wir hoffen, auch wenn ihr keine der Karten gewinnen solltet, dass ihr trotzdem in die UPC Arena kommt, um unser Nationalteam lautstark zu unterstützen.

Hier einige Eckdaten zur Weltmeisterschaft:

Beginn der Weltmeisterschaft: 8. Juli 2011
Ende der Weltmeisterschaft: 16. Juli 2011 (Finale)
Spielplan Gruppe B (UPC Arena Graz)

• 9. Juli, 15 Uhr: Österreich vs Japan
• 9. Juli, 19 Uhr: Frankreich vs Kanada
• 11. Juli, 15 Uhr: Japan vs Frankreich
• 11. Juli, 19 Uhr: Kanada vs Österreich
• 13. Juli, 15 Uhr: Japan vs Kanada
• 13. Juli, 19 Uhr: Österreich vs Frankreich

Die Spielpläne der Gruppe A(USA, MEX, GER, AUS; Tivoli Stadion Innsbruck) und der Finalspiele (Ernst Happel Stadion Wien) findet ihr neben allen weiteren Informationen zur WM auf  www.americanfootball2011.com
Für nähere Informationen zu den Gewinnspielen stehe ich euch unter sport@oeh.uni-graz.at gerne zu Verfügung!

Das Sportreferat der ÖH Uni Graz wünscht euch viel Erfolg bei den Gewinnspielen!

ÖH Uni Graz: Chronische Unterfinanzierung der Universitäten beenden – Solidarität zeigen.

Zu der Presseaussendung der ÖH Uni Graz und anderer ÖHs zu diesem Thema:

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demo-burschentag_05-10:  (© )

Demonstration gegen den österreichweiten Burschentag in Knittelfeld

Treffpunkt: Samstag, 22.Mai 2010, 16:30Uhr, Bahnhof Knittelfeld
Antisemitische und rassistische Burschenschafter als FPÖ-Parlamentarier?

Am 22. Mai 2010 treffen sich in Knittelfeld deutschnationale Verbindungen aus ganz Österreich zum sog. “Burschentag”. Burschenschaften bewegen sich politisch in einem Spektrum zwischen freiheitlich, völkisch und offen rechtsextrem. Sie stilisieren sich selbst als Elite des nationalen Lagers, tragen wesentlich zur Gesellschaftsfähigkeit rassistsischer und antisemitischer Diskurse bei und erfüllen eine Scharnierfunktion zwischen dem Neonazismus und dem legalen Rechtsextremismus. Aus ihren Reihen kamen/ kommen genauso neonazistische Kader und freiheitliche PolitikerInnen.
Ihre enge Verquickung mit der Politik der FPÖ zeigt sich darin, dass ein großer Teil der FPÖ-Funktionäre Burschenschafter sind, wie zB. der 3. Nationalratspräsident Martin Graf, und dass mit Wolfgang Zanger auch den Burschentag in Knittelfeld ein freiheitlicher Abgeordneter organisiert.

Sexistische Grundhaltung?
Burschenschaften stehen für Männerbündelei und Sexismus. Neben Juden, Moslems oder sonst nicht in das “arische” Weltbild passende Menschen ist Frauen grundsätzlich der Beitritt zu sämtlichen burschenschaftlichen Verbindungen untersagt, sie dürfen bestenfalls an ausgewählten Abenden als Begleitung “mitgebracht“ werden. Ein Blick in das korporierte Liedgut verdeutlicht das sexistische Rollenbild, wenn zB. davon gesungen wird, dass die Frauen statt an der Universität doch besser bei Wäsche, Herd und Nähmaschine zu sein hätten.

Rechtsextremismus in der Mitte der Gesellschaft?
Die Tatsache, dass die Burschenschaften ihren Festkommers im “Kulturhaus” der Stadtgemeinde Knittelfeld abhalten können, ist ein Signal dafür, wie sehr die Normalisierung rechtsextremen Gedankenguts bereits fortgeschritten ist. Hetze gegen MigrantInnen, offener Antisemitismus und rassistische Praxis sind in der Mitte der Gesellschaft zu finden. Deshalb sollte Antifaschismus mehr sein, als einmal ein “Zeichen gegen rechts” - womöglich auch noch symbolisch – zu setzen, und ansonsten unhinterfragt den kapitalistischen und patriarchalen Normalzustand hinzunehmen.
Das Ziel von Antifaschismus muss es daher sein, die bestehende kapitalistische Ordnung als Nährboden des Faschismus zu begreifen und zugleich Rechtsextremismus in allen Formen kompromisslos immer und überall zu bekämpfen!

In diesem Sinne:
Rechtsextremismus ist keine Kultur!
Deutschnationale Männerbünde auflösen!
Antisemitismus, Sexismus, Nationalismus (ob deutsch oder österreichisch oder sonstwie) Rassismus und Homophobie immer und überall entgegenarbeiten!
Für eine Gesellschaft jenseits kapitalistischer Herrschafts- und Verwertungszusammenhänge!
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