Kandidatur bei den ÖH-Wahlen 2009
Die ÖH-Funktionsperiode 2007-09 neigt sich dem Ende zu und im Mai stehen, wie alle zwei Jahre, die nächsten ÖH-Wahlen an.
Wichtige Termine und Fristen:
Wichtige Termine und Fristen:
Wahltage: 26. Bis 28. Mai 2009
Stichtag für die Wahlberechtigung: 7. April 2009 (Einzahlung der Studiengebühren/ÖH-Beitrag)
Beginn der Einreichfrist für die Kandidaturen: 7. April 2009
Ende der Einreichfrist für die Kandidaturen: 30. April 2009
Die Bekanntgabe der Kandidatur für eine Studienvertretung muss innerhalb der oben genannten Frist (7. bis 30. April 2009) über das amtliche Formular der Wahlkommission (Anlage 4 der HSWO) erfolgen.
Für die Kandidatur in einer Studienvertretung sind im Gegensatz zum Listenwahlrecht auf Universitätsebene keine Unterstützungserklärungen notwendig.
Die Reihung am Wahlzettel erfolgt nach der Anzahl der Stimmen bei der letzten ÖH-Wahl und bei Personen, welche noch nicht kandidiert haben, nach dem Alphabet.
Die Bekanntgabe der Kandidatur für die Universitätsvertretung muss innerhalb der oben genannten Frist (7. bis 30. April 2009) über das amtliche Formular der Wahlkommission (Anlage 2 der HSWO) erfolgen.
Für die Kandidatur auf Universitätsebene sind Unterstützungserklärungen auf dem amtlichen Formular der Wahlkommission (Anlage 3 der HSWO) notwendig. Damit die Kandidatur rechtskräftig wird, müssen mindestens 100 gültige Unterstützungserklärungen gesammelt werden.
Am 31. März 2009 wird es ab 18:00 Uhr auch eine allgemeine Informationsveranstaltung in der AULA der Uni Graz geben.
Solltet ihr noch Fragen haben, könnt ihr euch jederzeit unter der e-mail-Adresse oeh.infos@uni-graz.at an uns wenden
LG,
Florian, Michael und Hannah
Vorsitzteam der ÖH Uni Graz
Stichtag für die Wahlberechtigung: 7. April 2009 (Einzahlung der Studiengebühren/ÖH-Beitrag)
Beginn der Einreichfrist für die Kandidaturen: 7. April 2009
Ende der Einreichfrist für die Kandidaturen: 30. April 2009
Die Bekanntgabe der Kandidatur für eine Studienvertretung muss innerhalb der oben genannten Frist (7. bis 30. April 2009) über das amtliche Formular der Wahlkommission (Anlage 4 der HSWO) erfolgen.
Für die Kandidatur in einer Studienvertretung sind im Gegensatz zum Listenwahlrecht auf Universitätsebene keine Unterstützungserklärungen notwendig.
Die Reihung am Wahlzettel erfolgt nach der Anzahl der Stimmen bei der letzten ÖH-Wahl und bei Personen, welche noch nicht kandidiert haben, nach dem Alphabet.
Die Bekanntgabe der Kandidatur für die Universitätsvertretung muss innerhalb der oben genannten Frist (7. bis 30. April 2009) über das amtliche Formular der Wahlkommission (Anlage 2 der HSWO) erfolgen.
Für die Kandidatur auf Universitätsebene sind Unterstützungserklärungen auf dem amtlichen Formular der Wahlkommission (Anlage 3 der HSWO) notwendig. Damit die Kandidatur rechtskräftig wird, müssen mindestens 100 gültige Unterstützungserklärungen gesammelt werden.
Am 31. März 2009 wird es ab 18:00 Uhr auch eine allgemeine Informationsveranstaltung in der AULA der Uni Graz geben.
Solltet ihr noch Fragen haben, könnt ihr euch jederzeit unter der e-mail-Adresse oeh.infos@uni-graz.at an uns wenden
LG,
Florian, Michael und Hannah
Vorsitzteam der ÖH Uni Graz
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