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Fakultätsvertretungen

Innerhalb der HochschülerInnenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz (ÖH) sind sogenannte Fakultätsvertretungen (FVs) eingerichtet (Organe gem. §12 Abs 2 HSG). Die an der jeweiligen Fakultät ansässigen Studienvertretungen sind berechtigt Mitglieder in die FV zu entsenden. Details zum Entsendungsprozedere und der Zusammensetzung der FV sind in der Satzung der ÖH-Uni-Graz nachzulesen.

Aufgaben & praktische Bedeutsamkeit
Der FV kommen im wesentlichen folgende Aufgaben zu:
  • Koordination der Studienvertretungen
  • Verfügung über das Budget der FV
  • Klärung von diversen Fakultätsangelegenheiten (zB. Kooperation mit dem Dekanat)

Im Konkreten kümmert sich die FV darum, dass der Beratungsbetrieb der ÖH innerhalb der Fakultät reibungslos abläuft, und dass die Kommunikation zwischen den Studienvertretungen gut funktioniert. Sind zum Beispiel Studienplanänderungen innerhalb einer Studienrichtung absehbar (z.B. Bachelorstudium Betriebswirtschaft), die auch unmittelbar Auswirkungen auf die Studienpläne anderer Studienrichtungen haben, so ist es Aufgabe der FV hier intervenierend bzw. koordinierend zu agieren und die betroffenen Studienrichtungen an einen Tisch zu holen, um ein gemeinsames Vorgehen zu gewährleisten. Ein weiteres Beispiel stellt der Kontakt mit dem Studiendekan/der Studiendekanin dar. Gerade zu Beginn des Semesters ist ein erhöhter Kommunikationsbedarf zwischen Studienvertretungen und Dekanat notwendig. So können wichtige organisatorische Informationen leichter und direkter an Studierende weitergegeben und die Beratungsarbeit der ÖH wesentlich verbessert werden. Darüber hinaus hat jede FV  fakultätsspezifische Leistungen wie etwa die Herausgabe eigener Fakultäszeitungen oder Fachzeitschriften.
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