
Referentin: Nadja Kenda
SacharbeiterInnen:
Anja Schweiger
Anna Höber
Anna Maria Gutschi
Anna Osprian
Christian Gissing
Franz Ringswirth
Johannes Neubauer
Lisa-Marie Feldhammer
Lukas Neubauer
Manuela Borotschnig
Martin Lenz
Melanie Laure
Sebastian Johannes Fitzek
Stefan Zankl
Tanja Wurm
Vanessa Loibl
Vanessa Reichmann
Victoria Suppan
Tel.: 0316/380-2955
E-Mail: soziales@oehunigraz.at
Anja Schweiger
Anna Höber
Anna Maria Gutschi
Anna Osprian
Christian Gissing
Franz Ringswirth
Johannes Neubauer
Lisa-Marie Feldhammer
Lukas Neubauer
Manuela Borotschnig
Martin Lenz
Melanie Laure
Sebastian Johannes Fitzek
Stefan Zankl
Tanja Wurm
Vanessa Loibl
Vanessa Reichmann
Victoria Suppan
Tel.: 0316/380-2955
E-Mail: soziales@oehunigraz.at
Unterstützung aus dem ÖH-Sozialtopf/Mensabeihilfe
Letztes Jahr hat die ÖH Uni Graz den Sozialtopf auf 50.000 Euro pro Jahr erhöht, damit keine Studierenden abgewiesen werden müssen. Der Sozialtopf ist eine Unterstützung in finanziell schwierigen Situationen. Das Formular und die Richtlinien findet ihr hier: http://oeh-ref-sozial.uni-graz.at/de/sozialtopf/
Die Mensabeihilfe ist eine vom Land Steiermark finanzierte Unterstützung für Studierende die ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark, aber außerhalb von Graz haben. Außerdem ist soziale Bedürfdigkeit gemäß Studienförderungsgesetz Voraussetzung für den Bezug. Das Formular findet ihr hier: http://oeh-ref-sozial.uni-graz.at/de/mensabeihilfe/
Eine weitere Möglichkeit Unterstützung in finanziellen Notlagen zu bekommen ist der Sozialfonds der Bundes-ÖH in Wien. Alle Infos und das entsprechende Formular gibt es hier: http://www.oeh.ac.at/#/studieren-leben/soziales-und-geld/oeh-sozialfonds/
Alle diese Unterstützungen erfolgen in Form einer Einmalzahlung. Es sind freiwillige Förderungen der ÖH, weshalb kein Rechtsanspruch besteht. Bei Fragen und Problemen wendet euch bitte an die zuständigen Sachbearbeiter (SB).
Abgabefristen Wintersemester 2011/12
Anträge für den Sozialtopf können bis 30.11.2011 (1.Termin) bzw. bis zum 31.01.2012 (2.Termin) abgegeben werden!
Die Mensabeihilfe ist eine vom Land Steiermark finanzierte Unterstützung für Studierende die ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark, aber außerhalb von Graz haben. Außerdem ist soziale Bedürfdigkeit gemäß Studienförderungsgesetz Voraussetzung für den Bezug. Das Formular findet ihr hier: http://oeh-ref-sozial.uni-graz.at/de/mensabeihilfe/
Eine weitere Möglichkeit Unterstützung in finanziellen Notlagen zu bekommen ist der Sozialfonds der Bundes-ÖH in Wien. Alle Infos und das entsprechende Formular gibt es hier: http://www.oeh.ac.at/#/studieren-leben/soziales-und-geld/oeh-sozialfonds/
Alle diese Unterstützungen erfolgen in Form einer Einmalzahlung. Es sind freiwillige Förderungen der ÖH, weshalb kein Rechtsanspruch besteht. Bei Fragen und Problemen wendet euch bitte an die zuständigen Sachbearbeiter (SB).
Abgabefristen Wintersemester 2011/12
Anträge für den Sozialtopf können bis 30.11.2011 (1.Termin) bzw. bis zum 31.01.2012 (2.Termin) abgegeben werden!
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