Mensabeihilfe des Landes Steiermark
Die Mensabeihilfe wird nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel an steirische Studierende gewährt, die ein Stipendium beziehen und in einer der Universität bzw. Hochschule angeschlossenen Mensa ihr Mittagessen einnehmen. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht.
Weitere Informationen und Antragsformulare:
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