Rückerstattung bei Mehrfachstudien
Ordentliche Studierende, die mehrere ordentliche Studien betreiben, erhalten auf Antrag den eingezahlten Studienbeitrag zurück, wenn sie in allen ordentlichen Studien im betreffenden Semester (Wintersemester: 1. Oktober bis 28. Februar; Sommersemester: 1. März bis 30. September) einen Studienerfolg von mindestens 15 ECTS pro Studium nachweisen können. Das umfasst positiv beurteilte Prüfungen und/oder positiv abgefassten wissenschaftlichen Arbeiten. Studierende eines Doktoratsstudiums müssen mindestens acht Semesterstunden nachweisen. Der Nachweiszeitraum betrifft das Datum der Prüfung. Das heißt ihr habt noch bis 30. September Zeit, für genug ECTS zu schaffen, um für das SS 2010 die Studiengebühren zurückerstattet zu bekommen.
Der Antrag ist nicht an die Universität Graz zu stellen, sondern direkt ans Wissenschaftsministerium zu richten. Das benötigte Formular findet ihr hier:
Der Antrag ist nicht an die Universität Graz zu stellen, sondern direkt ans Wissenschaftsministerium zu richten. Das benötigte Formular findet ihr hier:
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