Senat der Universität Graz
Der Senat ist das einzige noch verbleibende demokratisch legitimierte Leitungsorgan an der Universität. Ihm gehören die VertreterInnen aller Universitätsangehörigen an.
Der Senat der Uni Graz besteht aus 13 ProfessorInnen, 6 VertreterInnen des Mittelbaus (AssistentInnen etc. ), 6 Studierenden sowie einem/einer VertreterIn des allgemeinen Personals.
Die wichtigsten Aufgabenfelder sind die Genehmigung von Curricula, die Einsetzung von Habilitations- und Berufungskommissionen, der Beschluss der Satzung auf Vorschlag des Rektorates und die Wahl des Studiendirektors/der Studiendirektorin. Der Senat entscheidet auch über Berufungen gegen studienrechtliche Entscheidungen (z.B abgelehnte Anerkennungen von Prüfungen).
Die wichtigsten Aufgabenfelder sind die Genehmigung von Curricula, die Einsetzung von Habilitations- und Berufungskommissionen, der Beschluss der Satzung auf Vorschlag des Rektorates und die Wahl des Studiendirektors/der Studiendirektorin. Der Senat entscheidet auch über Berufungen gegen studienrechtliche Entscheidungen (z.B abgelehnte Anerkennungen von Prüfungen).
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